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BESITZER VON WASSERGRUNDSTÜCKEN ENTEIGNEN! 

Tobias & Verena Dier • 25. Juni 2021

Neues Unheil aus dem Komödiensenat zu Berlin

Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/sollen-die-besitzer-von-wassergrundstuecken-enteignet-werden


Neuester Clou aus der Beschlussfeder des rot-rot-grünen Berliner Senats: „Alle Ufer der Berliner Gewässer sind grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen, denn der freie Zugang zum Ufer ist ein Jedermannsrecht“.

Im Beschlusstext heißt es ferner, Uferstreifen seien künftig nicht nur „zu sichern“, sondern auch „zurückzugewinnen“.

Weitere Stimmen dazu von LINKEN und GRÜNEN-Vertretern:

„Wir enteignen natürlich für Grünflächen am Wasser!“

„Wir wollen am Ende von Köpenick bis nach Spandau am Wasser entlangwandern!“

Die SPD in Person von Daniel Buchholz entgegnete den Oppositionspolitikern, sie sollten sich nicht so aufregen, schließlich würden ja auch für den Straßenbau „mal Grundstücke enteignet“.


Neben der weiteren Realitätsverweigerung, dass Privatbesitz ein Grundrecht ist, zeigen die Parteien wieder ein bisschen mehr ihres wahren Gesichts:

Da Einfamilienhäuser, wenn’s nach den GRÜNEN geht, bereits verhindert werden sollen, gesellt sich die SPD nun neben der Unterstützung der Enteignung von Wohnungsunternehmen (GRÜNE und LINKE) auch bei den kleinen Eigentümern zum Enteignungswahn hinzu, denn dieser Beschluss gilt damit für private Wassergrundstücke von Kleinvenedig, über die Rummelsburger Bucht bis hin zum Wannsee gleichermaßen.


Uns fehlen die Worte!


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